Ausweitung der Verdienstgrenzen für Minijobber ist ein Gebot der Fairness

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Ausweitung der Verdienstgrenzen für Minijobber ist ein Gebot der Fairness

Zur Ausweitung der Verdienstgrenzen von Minijobbern durch die Fraktionen von FDP und CDU/CSU im Deutschen Bundestag erklärt der stellvertretende Landesvorsitzende der FDP-Saar, Sebastian Greiber:

Minijobs sind Teil des erfolgreichen deutschen Arbeitsmarkts, der in den vergangenen Monaten stetig Rekorde gebrochen hat. Sie erfreuen sich großer Beliebtheit in der Bevölkerung. Sie bieten Menschen aller Altersgruppen in unterschiedlichsten Lebenssituationen eine Möglichkeit, unkompliziert etwas dazu zu verdienen. Damit tragen sie auch dazu bei, Schwarzarbeit zu bekämpfen – gerade in Privathaushalten. Diese Erfolgsbilanz zeigt, dass Minijobs gewollt und gebraucht werden.

Wir haben die Verdienstgrenze für Minijobs nun an die allgemeine Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst. Denn während die durchschnittlichen Gehälter in den vergangenen zehn Jahren um über zehn Prozent gestiegen sind, lag die Minijobgrenze seit 2003 unverändert bei 400 Euro. Jetzt erhalten die Minijobber erstmals seit zehn Jahren Preissteigerung und Anstieg der Gehälter die Möglichkeit auf einen Inflationsausgleich. Das ist ein Gebot der Fairness.

Statistiken zeigen, dass die Minijobber eine extrem vielfältige Gruppe am deutschen Arbeitsmarkt sind. Rund ein Drittel aller Minijobber ist jünger als 25 oder älter als 60 Jahre alt. Wir verbessern so die Situation vieler Studierender und Senioren. Zwar wollen die meisten Minijobber ausweislich vorliegender Umfragen über den Minijob hinaus gar nicht sozialversicherungspflichtig arbeiten, weil er für sie nur einen Nebenjob oder eine vorübergehende Beschäftigung darstellt. Wer möchte, hat aber sehr wohl gute Chancen, den Minijob auch als Brücke in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu nutzen. Das belegen auch die Zahlen: Jeder dritte Minijobber nimmt im Anschluss an den Minijob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, fast die Hälfte beim selben Arbeitgeber.

By |27. Oktober 2012|Categories: Land & Bund|0 Comments

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