Ein Gesetz für die EVS-Tonne

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  • Das Gesetz zum EVS soll geändert werden, zum Nachteil der Gemeinde Wadgassen

Ein Gesetz für die EVS-Tonne

Die letzte war sicher nicht nur als „kurze Woche“ durch den Feiertag eine besondere Woche für mich. Gleich an zwei der verbleibenden Tagen war auch das Thema der „Interkommunalen Zusammenarbeit im Landkreis Saarlouis“ groß auf der Agenda. Eigentlich wäre dieses Thema auch schon genug um als Highlight der Woche hier an dieser Stelle gebührend Platz einzunehmen. Aber es gab, wie Sie sicher in den Medien verfolgen konnten, am Mittwoch eine Sitzung des Saarländischen Landtages, in der unsere Gemeinde eine wesentliche Rolle gespielt hat. Und irgendwie hat es indirekt mit „interkommunaler Zusammenarbeit“ dann auch wieder zu tun.

Es geht, wie Sie sich sicher denken können, um die Novelle des EVS-Gesetzes (EVSG). Die große Koalition begründet diese Novelle mit der „Rosinenpickerei“ der Gemeinde Wadgassen beim Thema der Restmüllentsorgung – sofern man bei Restmüll überhaupt von Rosinen sprechen kann.

Aber worum geht es eigentlich genau? Die Gemeinde Wadgassen hat 2013 beschlossen aus dem EVS als sog. §3-Kommune „auszusteigen“ und zukünftig Aufgaben, für die nicht zwingend der EVS zuständig ist, selbst wahrzunehmen. Hintergrund dieser damaligen Entscheidung war die anhaltenden regelmäßigen Gebührenerhöhungen für die „graue Tonne“. Wir waren damals im Gemeinderat mehrheitlich überzeugt, dass wir versuchen wollen, in Zukunft effizienter und mit stabilen Gebühren die Abfuhr der „grauen Tonne“ selbst zu organisieren.

Nach meinem Amtsantritt und Übernahme der Werkleitung des Entsorgungsbetriebes im Jahr 2014 habe ich mich mit Fachleuten zusammen getan, wie wir dieses Ziel auch erreichen können. Auf meine einfache Frage, „Wo steht denn bitte im Gesetz, dass das, was in der grauen Tonne ist, alles Restmüll ist und komplett zur teuren EVS-Verbrennungsanlage nach Velsen zu fahren ist?“, kamen die Juristen zu einer verblüffenden Antwort, nämlich: „Nirgendwo!“.

Damit machten wir uns auf den Weg, eine umfangreiche Analyse des Restmülls und ein realistischer Feldversuch brachten zum Ergebnis, dass ca. 70% des Mülls in unseren Tonnen als sog. „Müll zur energetischen Verwertung“ nicht durch den EVS als Restmüll beseitigt werden muss und sollte. Dies ist nicht nur erheblich kostengünstiger – sondern auch ökologisch wesentlich sinnvoller. Dies wollten wir dann auch im Dezember 2015 vergeben und ab dem neuen Jahr schnellstmöglich umsetzen. Denn wir können dabei auch noch sehr viel Geld sparen: Mit rund 250.000 € Ersparnis gegenüber den Entsorgungsgebühren des EVS entlastet unser Abfallkonzept die Wadgasser Bürger – jährlich!

SZ: Für Greiber "sehr fragwürdig"

SZ: Für Greiber „sehr fragwürdig“

Allerdings – das gebe ich zu – haben wir in unsere Rechnung nicht den massiven Widerstand und die Vehemenz aus Saarbrücken einkalkuliert. Nicht nur ein langwieriges Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer des Saarlandes hat unser europaweites Vergabeverfahren durchleuchtet und festgestellt, dass alles rechtlich unbedenklich ist.

Anschließend wurde mir auf Betreiben des EVS und des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz ein „Beanstandungsbescheid“ zu unserer Ausschreibung zugestellt und mir und der Gemeinde Wadgassen die Umsetzung unseres Abfallkonzeptes untersagt.

Gegen diesen Bescheid habe ich mich, dank der mehrheitlichen Unterstützung aus dem Gemeinderat, vor dem Oberverwaltungsgericht erfolgreich gewehrt. Das OVG hat sich in dieser Angelegenheit sehr eingehend mit der Thematik beschäftigt und deutlich die Position der Gemeinde Wadgassen vollumfänglich bestätigt. Den Beschluss können Sie hier auch detailliert nachlesen: http://bit.ly/Beschluss-OVG

Statt nun dies so hinzunehmen und ggf. darüber nachzudenken, wie diese Einsparmöglichkeiten vielleicht auch vom EVS generell genutzt werden können, hat man sich nun in Saarbrücken eine ganz andere innovative Idee einfallen lassen:

Im noch nicht abgeschlossenen laufenden Verfahren vor dem OVG ändert nun ein Prozessbeteiligter kurzerhand im „Schweinsgalopp“ zwischendurch das Gesetz und „beschimpft“ im Landtag und in den Medien die Gemeinde Wadgassen als „Rosinenpicker“ und „unsolidarische Kommune“. Allein wenn ein Landtagsabgeordneter der großen Koalition die Gesetzesänderung begründet mit „Wenn man das der Gemeinde Wadgassen durchgehen lassen würde, dann könnten auch andere Kommunen diesem Beispiel folgen.“ zeigt, ein seltsames Rechtsverständnis. Da ich hoffe, dass auch andere Kommunen im Saarland unserem Beispiel folgen und sich ans Gesetz halten, bleibt für mich bei dieser Kernaussage der Gesetzesbegründung nur eine Interpretation übrig: Dass man es der Gemeinde Wadgassen nicht „durchgehen lassen darf“, da die wirtschaftlichen Interessen des EVS vorgehen.

Damit ist dieses Gesetz ein Gesetz für die (EVS-)Tonne! Und Bananen gehören eigentlich in den Biomüll.

SZ: "Das ungute Gefühl bleibt"

SZ: „Das ungute Gefühl bleibt“

Für mich jedenfalls, ist das Vorgehen des EVS und der Landesregierung – so gut ich die Interesslage des EVS auch nachvollziehen kann – mehr als fragwürdig. Ähnlich kommentieren es mittlerweile auch andere, wie z.B. der Leiter der Lokalredaktion der Saarbrücker Zeitung, Matthias Winters.

Ich habe meinen Eid für die Gemeinde Wadgassen gegeben, und nicht für den EVS. Daher werde ich gemeinsam mit unserem Gemeinderat weiter für unser effizientes und ökologisches Abfallkonzept kämpfen – notfalls auch vor Gericht. Damit die Müllgebühren in Wadgassen weiter stabil bleiben, oder vielleicht sogar mal gesenkt werden können.

Und damit schließt sich wieder der Kreis zu dem anderen wichtigen Thema der Woche. Durch interkommunale Zusammenarbeit lässt sich Geld einsparen. Daher bin ich auch ein Freund der „interkommunalen Zusammenarbeit“ – aber nur, wenn sie nicht den Bürgerservice verschlechtert und auch effektiv Geld einspart. Denn die „interkommunale Zusammenarbeit“ ist bei aller Solidarität kein Selbstzweck. Der EVS hat seine Berechtigung und auch seinen Sinn. Aber unter diesen Umständen ist der EVS an dieser Stelle kein gutes Lehrbeispiel wie „interkommunale Zusammenarbeit“ im Saarland aussehen sollte. Vielleicht ist es daher auch kein Zufall, dass Anfang letzter Woche Studien veröffentlicht wurden, dass die Zusammenlegung von Städten und Gemeinden gar kein Geld spart.

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