Warum wiederkehrende Beiträge?

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Warum wiederkehrende Beiträge?

Viele unserer Straßen und Gehwege in der Gemeinde Wadgassen sind marode und müssten schon längst saniert sein. Das belegen die unzähligen berechtigten Beschwerden vieler Bürger. Bisher war aber das Problem, dass bei einer Straßensanierung die direkten Anlieger an den Kosten beteiligt werden müssen. Schnell sind Beträge von mehreren tausend Euro (5.000 – 10.000 € sind keine Seltenheit) von jedem betroffenen Grundstückseigentümer zu zahlen.

Um dies zu vermeiden, hat man sich in der Vergangenheit oft gegen eine Sanierung entschlossen, mit dem Effekt, dass die Straßen und Gehwege im Laufe der Jahre einen immer größeren und teureren Sanierungsstau aufweisen.

Daher hat sich auf Vorschlag der Verwaltung der Gemeinderat einstimmig dazu entschlossen, diesen Teufelskreis zu durchbrechen und endlich die Sanierung unserer Straßen und Gehwege in Angriff zu nehmen. Um die Kosten hierfür aber verträglich und solidarisch zu verteilen, haben wir uns für die wiederkehrenden Beiträge entschieden, die die hohen einmaligen Zahlungen der Eigentümer ersetzen.

Es ist also keine neue Gebühr, sondern ersetzt die bisherige Gebührengrundlage der Straßen- und Gehwegausbaubeitragssatzung.

Deshalb haben wir das gesamte Straßennetz der Gemeinde Wadgassen genau unter die Lupe genommen, um ein aktuelles Straßenzustandskataster aufzustellen. Dabei wurde der genaue Sanierungsbedarf in den einzelnen Gemeindebezirken ermittelt.

Grundlage für die Berechnung bilden die jeweiligen Daten zu den einzelnen Grundstücken, die in der jüngsten Vergangenheit durch ein beauftragtes Ingenieurbüro erhoben wurden. Die so ermittelten Daten werden jedem Grundstückseigentümer nach Übernahme in die Datenverarbeitung und vor Erlass eines Bescheides rechtzeitig schriftlich zur Überprüfung mitgeteilt und können bei Fragen auch in einer Sprechstunde im technischen Rathaus besprochen werden.

Die wiederkehrenden Beiträge haben gegenüber den bisherigen Beiträgen aus der Berechnung nach der Straßen- und Gehwegausbaubeitragssatzung den Vorteil, dass sie durch die jährliche Zahlung für Bürger und Gemeinde besser planbar und auch von der Höhe her verkraftbar sind. Sie bieten Gewähr, dass zukünftig keine hohen vier- und fünfstelligen Bescheide ins Haus kommen, die im Rahmen der bisher geltenden Satzung realistisch sind, die dann viele junge Familien und Bürger/innen mit geringerem Einkommen hart treffen.

Bei einem fünfjährigen Ausbauprogramm zur Sanierung der Straßen, können pro Jahr Beträge in Höhe von 50,- bis 80,- Euro für ein durchschnittlich großes Grundstück anfallen. Damit werden dann zukünftig ca. 500.000 Euro jährlich in unsere Straßen und Gehwege investiert.

Die Einnahmen aus den wiederkehrenden Beiträgen werden zweckgebunden ausschließlich für die Sanierung des Straßennetzes verwendet und ersetzen die bisherigen Beiträge nach der Straßen- und Gehwegausbaubeitragssatzung, die mit Ablauf des 30.06.2017 aufgehoben wird. Also keine zusätzliche Gebühr!

Man kann also sagen, dass wiederkehrende Beiträge im Prinzip wie eine Versicherung funktionieren, die vor hohen Einzelrechnungen schützt! In den Städten und Kommunen, die bereits mit wiederkehrenden Beiträgen arbeiten, herrscht deshalb eine hohe Zufriedenheit auch vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Bürger konkret sehen, wo diese Gelder verbaut werden.

By |21. Juni 2017|Categories: Gemeinde Wadgassen|0 Comments

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