Die FDP im Kreistag Saarlouis hat eine Vereinfachung für die Genehmigung der zahlreichen Tombolas und Gewinnspiele im Landkreis Saarlouis beantragt. Der Fraktionsvorsitzende der FDP im Kreistag Saarlouis, Sebastian Greiber:
„Insbesondere die vielen Vereine und Verbände sind durch die Medienberichte extrem verunsichert.“
Viele Vereine, Verbände und Organisationen veranstalten traditionell auf Ihren Versammlungen und Festen Gewinnspiele und Tombolas. Die in der Regel geringfügigen Einnahmen dieser Verlosungen kommen meist einem sozialen Zweck oder dem Verein selbst zu gute. Aufgrund des Glücksspielstaatsvertrags und der dazugehörigen Durchführungsverordnung unterliegen alle diese Spiele der Erlaubnispflicht. Da dies wenig bekannt ist, haben sich viele Vereine einer Ordnungswidrigkeit schuldig gemacht.
Hierzu Greiber: „Da für jede einzelne Tombola und Gewinnspiel im Landkreis Saarlouis eine einzelne Genehmigung beantragt und genehmigt werden muss, bedeutet dies sowohl für die Vereine aber auch insbesondere für die Landkreisverwaltung einen erheblichen Verwaltungsaufwand.“
Statt Panikmache lieber geltende Gesetze anwenden – Zukünftig nur noch Anzeigepflicht statt Genehmigungspflicht
Die saarländische Ermächtigungsverordnung sieht nach §15 des Saarländischen Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland jedoch die Möglichkeit einer allgemeinen Erlaubnis vor. Diese muss vom Landkreis ausgesprochen werden. Dadurch unterliegen alle Tombolas und kleinen Lotterien nur noch einer Anzeigenpflicht.
Greiber kritisiert daher auch die Äußerungen der SPD Saar: „Statt die Vereine noch mehr zu verunsichern und neue Regelungen und Gesetze zu fordern, sollten wir lieber erst mal geltende Gesetze anwenden.“
„Um den Vereinen im Landkreis Saarlouis, aber auch der Verwaltung, das Verfahren zu vereinfachen, beantragen wir daher die Erteilung einer solchen allgemeinen Erlaubnis für kleine Lotterien und Ausspielungen im Landkreis Saarlouis. Im Sinne einer bürgerfreundlichen und einfachen Verwaltung entfallen dann die aufwendigen Genehmigungsverfahren und werden durch eine einfache Anzeigepflicht ersetzt. Dann können unsere vielen engagierten Vereine im gesamten Landkreis auch wieder beruhigt in die kommende Fest-Saison starten.“, so Greiber abschließend.
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