Heute möchte ich einen Beitrag zum Thema „Bundestagswahl“ veröffentlichen. Die Fünf-Prozent-Klausel ist die am meisten verbreitete Sperrklausel für Wahlen in Deutschland. Ähnliche Regelungen gibt es auch bei unseren europäischen Nachbarländern mit Verhältniswahlrecht, wie z. B. in Österreich.
Jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen zu vergeben. Ohne Überhangsmandate zählt der Deutsche Bundestag 598 Abgeordnete. Die Hälfte der Abgeordneten wird nach relativer Mehrheitswahl direkt in den Wahlkreisen gewählt. Die Erststimme macht damit den personalisierten Teil des Wahlsystems aus, weil der Wähler damit eine bestimmte Person seines Wahlkreises wählt.
Mit der Zweitstimme wird die Partei gewählt und damit entscheidet diese über die Zusammensetzung des Bundestages. Sie ist daher eindeutig wichtiger, als die Erststimme. Die meisten Parteien (eine bekannte Ausnahme ist die CSU) sind bundesweit organisiert, treten aber zur Wahl mit ihren jeweiligen Landeslisten an. Ein Wähler in NRW kreuzt somit eine andere Landesliste an, als ein Wähler in Niedersachsen.
Für die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages werden zunächst alle Zweitstimmen zusammengezählt, die eine Partei über die Landesliste erhalten hat. Eine Partei muss mindestens fünf Prozent der Stimmen errungen haben, sonst scheidet die Partei für die Vergabe von Sitzen aus. Ziel der Fünf-Prozent-Klausel ist es, einer Zersplitterung der Volksvertretungen durch kleine Parteien und den damit verbundenen internen Konflikten entgegenzuwirken.
Eine Ausnahme gibt es jedoch: Eine Partei erringt mindestens drei Direktmandate. Dann tritt die sogenannte Grundmandatsklausel in Kraft und die Partei nimmt an der Verteilung der Sitze teil. Vereinigt ein Kandidat in seinem Wahlkreis die Mehrheit der gültigen Erststimmen auf sich, erhält er ebenfalls ein Mandat, auch wenn seine Partei an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert.
Sinn dieser Sperrklausel ist es, eine Konzentration der Sitzverteilung herbeizuführen, um stabile Mehrheiten zu fördern und somit einer möglichen Regierungsunfähigkeit – wie in der Weimarer Republik geschehen – entgegenzuwirken. Gegenüber der Weimarer Republik ist unser heutiges Wahlsystem eindeutig mehr auf Personen zugeschnitten. In der Weimarer Republik gab es eine stärkere Trennung der Abgeordneten vom Wähler.
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