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PERSON · PRAXISGESCHICHTE

Nicht nur der Vorwurf gehört zur Wahrheit

Wenn Transparenz der Maßstab ist, sollte er für den Vorwurf genauso gelten wie für die sachliche Antwort darauf. Eine Chronologie.

Sebastian Greiber sitzt an einem Schreibtisch mit Unterlagen und einem geöffneten Ordner – ein ruhiges Symbolbild für Transparenz und sachliche Dokumentation.
Beitragsbild zur Praxisgeschichte

Politische Kritik gehört zur Demokratie. Kontrolle und unterschiedliche Auffassungen gehören dazu. Und selbstverständlich gehört auch dazu, dass die Kommunalaufsicht prüft, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit kommunalen Handelns angemeldet werden.

Damit habe ich kein Problem.

Was mich beschäftigt, ist etwas anderes.

Im Zusammenhang mit der Klimaschutzförderung der Gemeinde Wadgassen wurden erhebliche Vorwürfe öffentlich erhoben. In der politischen Debatte war von einer unzulässigen Doppelförderung die Rede, verbunden mit Vorwürfen gegen meine Arbeit und meine persönliche Verantwortung.

Wir haben dieser Bewertung widersprochen und das vorgesehene Verfahren genutzt.

Am 14. September 2026 teilte die zuständige Projektträgerin Zukunft – Umwelt – Gesellschaft nach erneuter Prüfung mit, dass unserem Widerspruch gegen die Rücknahme der Förderung abgeholfen werden soll. Der förmliche Bescheid mit seiner Begründung steht noch aus.

Das ist der aktuelle Stand. Nicht mehr. Aber eben auch nicht weniger.

Ein Maßstab, den W!R für Wadgassen selbst gesetzt hat

W!R für Wadgassen hat Transparenz und nachvollziehbare politische Entscheidungen wiederholt zum Anspruch der eigenen Arbeit erklärt.

Im März 2025 schrieb WfW auf der eigenen Internetseite:

„Im Sinne der Transparenz stellen W!R unsere Sichtweise dar.“

Im September 2025 forderte WfW die Bürgerinnen und Bürger im Zusammenhang mit dem beantragten Abwahlverfahren dazu auf, sich zu informieren, beiden Seiten Fragen zu stellen und sich selbst ein Bild zu machen. Dort hieß es:

„Transparenz ist und war unser Versprechen.“

Auch der eigene WhatsApp-Kanal wurde im Mai 2026 mit dem Ziel begründet, Transparenz rund um das politische Geschehen in Wadgassen zu schaffen.

Diese Aussagen bilden einen öffentlich dokumentierten Maßstab für die eigene Kommunikation.

Die Chronologie auf einen Blick

01.07.2024

Transparenz als politischer Anspruch

WfW stellt Transparenz, Mitspracherecht und direkte Kommunikation als eigenen politischen Anspruch heraus.

Danach: Transparenz wird zum wiederkehrenden Maßstab der eigenen Kommunikation.

03.03.2025

Eine eigene öffentliche Darstellung

WfW veröffentlicht eine Stellungnahme zu einer zuvor öffentlich dargestellten Aufsichtsratssitzung und begründet dies mit Transparenz.

Danach: WfW stellt seine eigene Sicht eines öffentlich diskutierten Vorgangs dar.

02.09.2025

„Machen Sie sich selber ein Bild“

Beim Abwahlantrag fordert WfW die Bürger auf, beiden Seiten Fragen zu stellen und sich selbst ein Bild zu machen.

Danach: Der Transparenzanspruch wird ausdrücklich bekräftigt.

27.05.2026

Transparenz als Kommunikationsauftrag

WfW bewirbt seinen WhatsApp-Kanal mit Transparenz über das politische Geschehen in Wadgassen.

Danach: Die eigene politische Kommunikation wird weiter ausgebaut.

23.08.2026

Die sechs Argumente werden zurückgewiesen

CDU/FDP, WfW und UWG erklären in einem gemeinsamen Antrag die sechs Argumente der Verwaltung gegen die Rücknahme der Klimaschutzförderung für ungeeignet. Zugleich verlangen sie, beide Seiten zu hören.

Danach: Die Verwaltung verfolgt den Widerspruch weiter.

14.09.2026

Die ZUG kündigt Abhilfe an

Die ZUG kündigt an, dem Widerspruch gegen die Rücknahme abzuhelfen.

Danach: Der förmliche Bescheid mit Begründung steht noch aus.

17.09.2026

Der neue Sachstand wird dokumentiert

Ich veröffentliche den neuen Verfahrensstand und kennzeichne ausdrücklich, dass die Begründung des Abhilfebescheids noch fehlt.

Danach: Der weitere Verfahrensstand wird öffentlich dokumentiert.

24.09.2026

Prüfbitte an die Kommunalaufsicht

Alexander Moritz, Mitglied der WfW-Fraktion im Gemeinderat Wadgassen, bittet die Kommunalaufsicht um Prüfung meiner Öffentlichkeitsarbeit. Anlass ist insbesondere der Rundschau-Beitrag zur Klimaschutzförderung; die Prüfbitte bezieht auch soziale Medien und sebastian-greiber.de ein.

Danach: Moritz bittet um Prüfung und „entsprechendes Einschreiten“.

Diese Abfolge ist der Grund, warum ich den Vorgang noch einmal dokumentiere: nicht um die rechtliche Prüfung vorwegzunehmen, sondern um Vorwurf, Gegenargumente und weiteren Verlauf nebeneinanderzustellen.

3. März 2025: Eine eigene öffentliche Darstellung

WfW veröffentlicht auf der eigenen Website eine Stellungnahme zu einem Konflikt rund um die gemeindeeigenen Gesellschaften.

Dabei weist WfW selbst darauf hin, dass Aufsichtsratssitzungen der Geheimhaltung unterliegen. Zugleich stellt die Fraktion ihre eigene Wahrnehmung des öffentlich diskutierten Vorgangs dar und begründet die Veröffentlichung mit Transparenz.

Ich leite daraus keinen rechtlichen Gleichlauf mit der heutigen Situation ab. Die rechtlichen Rahmenbedingungen können unterschiedlich sein.

Dokumentiert ist aber: WfW hat selbst den Anspruch erhoben, auf eine öffentliche Darstellung mit einer eigenen öffentlichen Darstellung zu antworten.

2. September 2025: „Machen Sie sich selber ein Bild“

Beim Antrag auf Einleitung eines Abwahlverfahrens erhebt WfW öffentlich erhebliche Vorwürfe gegen mich und fordert zugleich die Bürgerinnen und Bürger auf, WfW Fragen zu stellen, mir Fragen zu stellen, mit neutralen Personen zu sprechen und sich selbst ein Bild zu machen.

23. August 2026: Die sechs Argumente der Verwaltung werden zurückgewiesen

CDU/FDP, WfW und UWG vertreten in einem gemeinsamen Antrag die Auffassung, die Rücknahme der Förderung beruhe auf einer Doppelförderung. Die sechs von der Verwaltung vorgebrachten Argumente seien aus ihrer Sicht nicht geeignet, die Rücknahme zu entkräften.

Für die beantragte Anhörung der ZUG formuliert der Antrag zugleich einen bemerkenswerten Maßstab:

Beide Seiten sollten gehört werden, damit eine sachgerechte Entscheidung möglich sei.

14. September 2026: Die ZUG kündigt Abhilfe an

Dann verändert sich der Verfahrensstand.

Die zuständige Projektträgerin teilt nach erneuter Prüfung mit, dass unserem Widerspruch gegen die Rücknahme abgeholfen werden soll.

Der ausführlich begründete Bescheid steht noch aus. Deshalb behaupte ich nicht, dass bereits jede rechtliche oder tatsächliche Frage abschließend beantwortet ist.

Festhalten lässt sich: Die Rücknahmeentscheidung bleibt nach der angekündigten Abhilfe nicht unverändert bestehen. Welche Argumente dafür ausschlaggebend waren, wird erst die Begründung zeigen.

17. September 2026: Ich dokumentiere den neuen Sachstand

Auf meiner Website veröffentliche ich den neuen Stand des Förderverfahrens: den ursprünglichen Streit, die öffentlich erhobenen Vorwürfe, die Argumente der Verwaltung und die Mitteilung der ZUG. Dabei kennzeichne ich ausdrücklich, dass die Begründung des förmlichen Bescheids noch aussteht.

24. September 2026: Alexander Moritz bittet die Kommunalaufsicht um Prüfung

Alexander Moritz, Mitglied der WfW-Fraktion im Gemeinderat Wadgassen, richtet eine Prüfbitte an die Kommunalaufsicht.

W!R für Wadgassen hebt ihn auf der eigenen Website selbst als politischen Akteur hervor und schreibt zum Haushalt 2026, der dort dargestellte Kompromiss sei „unter der Federführung von Alexander Moritz“ erarbeitet worden.

Gegenstand seiner Prüfbitte ist zunächst mein Beitrag in der Wadgasser Rundschau zur Klimaschutzförderung. Moritz beanstandet, dass darin neben dem neuen Verfahrensstand auch die vorausgegangene politische Auseinandersetzung und die damalige Position der Ratsmehrheit dargestellt werden.

Er greift dabei gerade jene Passage auf, in der ich die frühere Position der Mehrheitsfraktionen wiedergegeben habe: Die sechs Argumente der Verwaltung seien aus deren Sicht nicht geeignet gewesen, die Rücknahme der Förderung zu entkräften.

Außerdem bittet Moritz um Prüfung, ob Inhalte, Mehrheitsverhältnisse sowie Teile des Diskussions- und Entscheidungsverlaufs einer nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung öffentlich wiedergegeben werden durften und ob meine Kommunikation in der Wadgasser Rundschau, auf sozialen Medien und auf sebastian-greiber.de ganz oder teilweise als amtliche Öffentlichkeitsarbeit einzuordnen ist.

Am Ende bittet er um eine zeitnahe Prüfung und um „entsprechendes Einschreiten“.

Diese rechtlichen Fragen sind prüfbar. Ihr Ergebnis nehme ich nicht vorweg.

Vorwurf und Antwort gehören zusammen

Trotzdem bleibt für mich eine grundsätzliche Frage.

Wenn schwere Vorwürfe öffentlich erhoben werden, politische Akteure selbst Transparenz einfordern und Bürgerinnen und Bürger auffordern, sich beide Seiten anzuhören – und später gerade die öffentliche Wiedergabe der Gegenposition zum Gegenstand einer aufsichtsrechtlichen Prüfbitte wird:

Sollte dann nicht auch die sachliche Antwort auf diese Vorwürfe öffentlich möglich sein?

Ich verlange kein Sonderrecht und nicht, dass jemand meine Bewertung übernimmt. Politische Kritik an meiner Arbeit ist selbstverständlich zulässig.

Wer ein öffentliches Amt ausübt, muss Kritik aushalten.

Aber Kritik auszuhalten bedeutet nicht, auf eine sachliche Richtigstellung verzichten zu müssen.

Hinter einem Amt steht auch ein Mensch

Natürlich lässt mich manches, was in den vergangenen Monaten öffentlich über meine Arbeit und meine Person gesagt wurde, nicht unberührt.

Hinter einem Amt steht immer auch ein Mensch mit seiner Familie.

Meine Antwort darauf soll aber nicht der nächste persönliche Angriff sein.

Deshalb antworte ich nicht mit einem Gegenvorwurf, sondern mit den Unterlagen.

Wo ich Fehler gemacht habe, muss man sie benennen können. Wo Entscheidungen kritisiert werden, muss darüber gestritten werden können.

Aber genauso muss sichtbar werden dürfen, wenn sich ein Sachverhalt anders entwickelt als zuvor öffentlich dargestellt.

Derselbe Maßstab für alle

WfW hat Transparenz selbst zum Anspruch erklärt und Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, unterschiedliche Seiten anzuhören.

CDU/FDP, WfW und UWG haben im Förderverfahren selbst gefordert, beide Seiten zu hören, bevor eine sachgerechte Entscheidung getroffen wird.

Diese Maßstäbe sind öffentlich dokumentiert.

Auch meine eigene Darstellung soll sich daran messen lassen. Deshalb werde ich weiterhin zwischen Fakten, Dokumenten und meiner persönlichen Bewertung unterscheiden, Quellen benennen und offene Fragen als offene Fragen kennzeichnen.

Und selbstverständlich werde ich die rechtlichen Grenzen meiner Kommunikation beachten.

Was ich nicht tun werde, ist so zu tun, als hätte es die ursprünglichen Vorwürfe nicht gegeben oder als dürfte ihre spätere Entwicklung keine Rolle mehr spielen.

Nicht der Vorwurf allein gehört zur Wahrheit. Auch das, was danach herauskommt.

Das sind die Aussagen. Das sind die Dokumente. Die Bewertung überlasse ich Ihnen.


Quellen:

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