PERSON · PRAXISGESCHICHTE
Klimaschutzförderung Wadgassen: Warum es richtig war, standzuhalten
Die ZUG hat angekündigt, dem Widerspruch der Gemeinde abzuhelfen. Über Förderbedingungen, öffentliche Vorwürfe und die Verantwortung, begründete Einwände konsequent zu verfolgen.

Aus einem Streit über Förderbedingungen wurde eine öffentliche Debatte über meine Glaubwürdigkeit und die Kompetenz unserer Verwaltung. Jetzt hat die Förderstelle angekündigt, unserem Widerspruch abzuhelfen. Zeit, den Vorgang und seine Hintergründe einzuordnen.
Am 14. September 2026 erreichte uns eine entscheidende Nachricht: Die zuständige Projektträgerin Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) teilte nach erneuter Prüfung und in Absprache mit ihrem Auftraggeber mit, dass unserem Widerspruch gegen die Rücknahme der Klimaschutzförderung abgeholfen wird.
Der förmliche Abhilfebescheid mit der ausführlichen Begründung steht noch aus. Aber die schriftliche Ankündigung ist klar: Unser Widerspruch hat Erfolg.
Das ist zunächst eine gute Nachricht für Wadgassen. Es ist zugleich ein Anlass, auf eine Auseinandersetzung zurückzublicken, in der manche ihr Urteil über mich und unsere Mitarbeiter schon gefällt hatten, während das Verfahren noch lief.
Worum ging es eigentlich?
Die Gemeinde hatte für die Erstellung ihres Klimaschutzkonzepts und das Klimaschutzmanagement eine Förderung von insgesamt 185.214 Euro bewilligt bekommen. Später nahm die Förderstelle diese Bewilligung zurück. Bereits ausgezahlte 97.240,01 Euro sollten erstattet werden. Weitere 87.973,99 Euro standen ebenfalls auf dem Spiel.
Im Mittelpunkt stand die Frage, welche Bedeutung die frühere Beteiligung Wadgassens an einem Klimaschutzkonzept des Landkreises für die eigene Förderung der Gemeinde hatte. Vereinfacht gesagt: Schließt ein vorhandenes Landkreiskonzept eine Förderung auf Gemeindeebene aus?
In der politischen Debatte wurde daraus schnell der Vorwurf einer unzulässigen Doppelförderung. Hinzu kam die persönliche Unterstellung, ich hätte bewusst falsche Angaben gemacht und dadurch einen finanziellen Schaden verursacht.
Dabei war die Bewertung der Fördervoraussetzungen keineswegs so eindeutig, wie öffentlich behauptet wurde.
Auch die Förderstelle hatte den Sachverhalt unterschiedlich bewertet
Die Akten enthalten einen Prüfvermerk der ZUG vom 18. April 2023. Darin wurde eine Doppelförderung von Gemeinde und Landkreis zunächst ausgeschlossen. Die damalige Prüfung ging davon aus, dass sich das Landkreiskonzept auf die eigenen Zuständigkeiten des Landkreises bezog.
Später änderte die ZUG ihre Einschätzung. In einem Vermerk vom November 2024 erläuterte sie, dass eine vertiefte Prüfung zu einer anderen Bewertung der kommunalen Beteiligung geführt habe.
Diese Abfolge beweist für sich genommen noch nicht, dass jede Angabe und jede rechtliche Einschätzung der Gemeinde richtig war. Sie zeigt aber: Es handelte sich um einen Sachverhalt, den auch die Förderstelle selbst im Verlauf unterschiedlich beurteilt hatte.
Gerade deshalb war es unsere Aufgabe, die Rücknahme sorgfältig prüfen zu lassen.
Warum wir Widerspruch eingelegt haben
Am 22. April 2026 legte die Gemeinde Widerspruch ein. Nach der Akteneinsicht wurden die Einwände weiter ausgearbeitet.
Unsere Argumentation betraf mehrere Fragen: die Abgrenzung zwischen Landkreis- und Gemeindekonzept, den Vorwurf vorsätzlichen Handelns, die Gleichbehandlung mit anderen Kommunen sowie Vertrauensschutz, Fristen und die Ausübung behördlichen Ermessens.
Für mich war entscheidend: Wenn wir begründete Einwände gegen eine Entscheidung haben, die unsere Gemeinde finanziell erheblich belastet, müssen wir diese vorbringen und verfolgen.
Der Gemeinderat hat den fristwahrenden Widerspruch und später die weitere Bearbeitung letztlich einstimmig ermöglicht. Das gehört zur vollständigen Darstellung ausdrücklich dazu. Die Zustimmung zum Verfahren bedeutete allerdings nicht, dass alle Fraktionen unsere Argumentation teilten.
Wie der Förderstreit öffentlich zum Skandal gemacht wurde
Die Auseinandersetzung blieb keineswegs auf die Beratungen im Gemeinderat beschränkt. Die Saarbrücker Zeitung berichtete am 28. Mai 2026 unter der Überschrift „Bund stoppt Wadgassens Klimaförderung – offenbar Strafanzeige gegen Greiber“ über die Rücknahme der Förderung und den Vorwurf bewusst falscher Angaben. Der Artikel von Michael Kipp gab auch meine Zurückweisung des Vorsatzvorwurfs und den eingelegten Widerspruch wieder.
Die öffentliche Debatte ging damit weit über Kritik an einem Förderantrag hinaus: Nach dem Bericht lag offenbar eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf Subventionsbetrug gegen mich vor. Damit stand ein schwerwiegender strafrechtlicher Vorwurf öffentlich im Raum. Vorsätzlich falsche Angaben habe ich ausdrücklich bestritten.
CDU/FDP, Wir für Wadgassen und UWG hatten den Vorgang ihrerseits zum Gegenstand einer gemeinsamen Beschwerde bei der Kommunalaufsicht gemacht. Noch im gemeinsamen Antrag vom 23. August 2026 erklärten sie sämtliche sechs Argumente unserer Verwaltung für ungeeignet, die Rücknahme zu entkräften.
Nach meiner Erinnerung wurde unsere Rechtsauffassung auch in den Sitzungen wiederholt abgewertet. Zuletzt wurden der Klimaschutzmanager und ich sogar ausgelacht. Aus meiner Sicht wurde aus einem offenen Streit über Fördervoraussetzungen eine politische Skandalgeschichte über angebliches persönliches Versagen.
Wie diese Geschichte öffentlich zugespitzt wurde, zeigt der Beitrag auf Wildpark21Differten. Unter der Überschrift „Die Klimafördermagie – ein Zauber, der sich selbst aufhebt“ bezog er sich ausdrücklich auf die SZ-Berichterstattung. Dort stand: „97.240,01 Euro müssen zurückgezahlt werden.“ Meine abweichende Rechtsauffassung wurde zum Gegenstand des Spotts.
Dass das Verfahren noch offen war, wurde zwar erwähnt – der Ton vermittelte trotzdem, das Urteil über uns sei längst gesprochen.
Politische Kontrolle ist notwendig. Schwere persönliche Vorwürfe verlangen aber Sorgfalt. Für mich wurde diese Grenze in der Debatte mehrfach überschritten.
Was die Nachricht der ZUG bedeutet
Die ZUG hat nun ausdrücklich angekündigt, unserem Widerspruch abzuhelfen. Damit hat sich unser Festhalten an einer erneuten Prüfung ausgezahlt.
Welche unserer Einwände für die Entscheidung ausschlaggebend waren, wird erst die Begründung des förmlichen Bescheids zeigen. Deshalb behaupte ich heute auch nicht, die ZUG habe bereits jeden einzelnen Punkt unserer Argumentation bestätigt.
Fest steht jedoch: Die Haltung, unsere Gegenwehr könne ohnehin nichts bewirken und die Rücknahme müsse einfach akzeptiert werden, hat sich nicht bestätigt.
Mein Dank gilt insbesondere unserem Klimaschutzmanager Christian Schnadinger und Amtsleiter Thorsten Heinrich. Sie haben den Vorgang sorgfältig aufgearbeitet und die Argumentation unter erheblichem politischen Druck weiterverfolgt. Dafür verdienen sie Anerkennung und Respekt.
Der Bund hat inzwischen seine Förderpraxis angepasst
Parallel zu unserem Verfahren gab es eine bemerkenswerte Entwicklung auf Bundesebene.
Seit dem 1. Juli 2026 stehen Klimaschutzkonzepte, die vor dem 31. August 2021 fertiggestellt und seitdem nicht grundlegend aktualisiert wurden, einer neuen Förderung im entsprechenden Erstvorhaben nicht mehr entgegen. Das gilt ausdrücklich auch für Kommunen, die über eine Kooperationsvereinbarung in ein solches Landkreiskonzept einbezogen waren.
Der Bund greift damit genau die Frage auf, die auch für Wadgassen wesentlich war: Inwieweit kann ein altes Landkreiskonzept den heutigen Bedarf einer Gemeinde an eigener Klimaschutzplanung noch abdecken?
Die offizielle Mitteilung zur geänderten Förderpraxis findet sich hier.
Die neue Praxis betrifft Neuanträge. Sie erklärt daher nicht automatisch den Erfolg unseres Widerspruchs und bedeutet auch keine pauschale rückwirkende Neubewertung früherer Anträge.
Meine politische Einschätzung ist dennoch klar: Angesichts der zeitlichen Abfolge und der inhaltlichen Übereinstimmung halte ich es für mehr als naheliegend, dass der Fall Wadgassen und unsere Argumente zu dieser Anpassung beigetragen haben.
Zur vollständigen Geschichte gehört auch das Ergebnis
Über die Rücknahme der Förderung und die gegen mich gerichteten Vorwürfe wurde ausführlich berichtet. Ich erwarte, dass die angekündigte Abhilfe nun eine entsprechend deutliche öffentliche Aufmerksamkeit erhält.
Das gilt für die politische Kommunikation ebenso wie für die journalistische Berichterstattung. Die damalige Rücknahme war eine Nachricht. Der Erfolg des Widerspruchs ist ebenfalls eine Nachricht.
Wer unsere Argumente öffentlich als untauglich bezeichnet und unsere Kompetenz infrage gestellt hat, sollte sich jetzt ebenso öffentlich mit dem Ergebnis auseinandersetzen. Wer die Vorwürfe verbreitet oder politisch zugespitzt hat, sollte auch die angekündigte Abhilfe mit derselben Deutlichkeit benennen.
Die Menschen in Wadgassen haben Anspruch darauf, den gesamten Verlauf zu erfahren: die Anschuldigungen, unsere Gegenargumente und den Erfolg des Widerspruchs.
Verantwortungsvolle Verwaltungsarbeit heißt für mich, Sachverhalte sorgfältig zu prüfen, begründete Einwände konsequent zu verfolgen und Fakten von politischen Bewertungen zu unterscheiden. Dazu gehört auch, hinter den Mitarbeitern zu stehen, die diese Arbeit leisten – gerade dann, wenn der öffentliche Druck groß wird.
Hermann Hennrich von der CDU hat über mich wiederholt gesagt: „Er kann es nicht.“
Meine Antwort nach diesem Verfahren lautet: Ich kann es doch.
Gemeinsam mit meinen Mitarbeitern habe ich die Interessen unserer Gemeinde auch unter erheblichem Druck erfolgreich vertreten. Wir haben gründlich gearbeitet und sind drangeblieben. Genau das erwarte ich von verantwortungsvoller Verwaltungsarbeit – und genau daran lasse ich mich messen.
Stand: 17. September 2026. Die schriftliche Ankündigung der Abhilfe liegt vor. Sobald der förmliche Bescheid mit seiner Begründung vorliegt, werde ich diesen Beitrag ergänzen.
Artikelbild: KI-generiertes Symbolbild, von Sebastian Greiber freigegeben.